Zertifizierte Fahrschule für LKW Führerschein und Berufskraftfahrer-Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt in den Fahrschulen Friedrichshafen und Tettnang

Wir haben den Bereich LKW Führerschein Klasse C, CE, C1, C1E und die Berufskraftfahreraus- und Weiterbildung stark ausgebaut. Im Moment besitzen wir einen MAN C1 Lkw und einen Volvo FH mit Starrdeichsel für die C/CE Ausbildung

Alle Berufskraftfahrer müssen seit dem 09. September 2009 vor Ausübung ihres Berufs eine Grundqualifikation und während der Ausübungszeit Weiterbildungen nachweisen. Unsere erfahrenen Fahrlehrer begleiten Sie professionell zum Erwerb der Berufskraftfahrer-Grundqualifikation und in den benötigten Weiterbildungen. Die Grundqualifikation beinhaltet den LKW-Führerschein und dauert 140 Stunden.

Die Grundqualifikation und die Weiterbildung in den Ausbildungsberufen Berufskraftfahrer und Fachkraft im Fahrbetrieb sind im Berufskraftfahrer- Qualifikationsgeesetz (BKrFQG) und in den Vorschriften zur Umsetzung der Berufskraftfahrer-Qualifikation (BKrFQV) geregelt.

Diese Grundqualifikation muss nachgewiesen und mindestens alle fünf Jahre durch eine Weiterbildung erneuert werden. Die Erfordernis einer Grundqualifikation gilt noch nicht für Fahrer im Güterkraftverkehr, die ihre Fahrerlaubnis (Klasse C1, C1E, C, CE, oder eine gleichwertige Klasse) vor dem 10. September 2009 erworben haben.

Diese Fahrer (Besitzstand) müssen im Abstand von 5 Jahren Weiterbildungen absolvieren Die Weiterbildung umfasst innerhalb 5 Jahren 35 Stunden in Theorie und Praxis, und muss in Blöcken von 7 Stunden absolviert werden. Sie dient vor allem der Sicherheit im Straßenverkehr und dem Umweltschutz.

Den Ablauf der Ausbildung findest Du auch auf unserer Website bei diesem Link!

Wichtige Mitarbeiterinnen

Wir machen Dich zum/zur
Helden/in der Straße
mit unseren zertifizierten
Führerscheinweiterbildungen.

Geförderte
Weiterbildungen
in unserer Fahrschule!

und mehr erfahren!

Berufskraftfahrer Weiterbildung

Auf Anfrage führen wir jederzeit für Gruppen BKF-Kurse nach den entsprechenden Richtlinien durch.
Wir legen großen Wert darauf, dass die Kurse durch verschiedene Dozenten inhaltlich und interessant gestaltet werden.

Die Termine findest Du unter dem Punkt “Aktuelles

Lkw-Klassen:

C1

C1E

C

CE

C1

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.

Eingeschlossene Klassen: keine

 

C1E

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig.

Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.

 

C

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter: 21 Jahre

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.

Eingeschlossene Klassen: C1

CE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Mindestalter: 21 Jahre

Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.

Eingeschlossene Klassen: BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.

 

Träger-Zulassung:

Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsbeförderung

Kontakt:

Uwe Waldmann
Fahrschule Wiener
Charlottenstraße 49
88045 Friedrichshafen

Telefon: 07541 / 7611
Telefax: 07541 / 22929
E-Mail: info@fahrschulewiener.de

Unsere Gebäudereinigung: